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Michael Hohner
am 25. Januar 2014, 09:37:30 Uhr:
Der Fehlschluss Pars pro toto ist ein Spezialfall des Fehlschlusses der falschen Äquivalenz. Hier werden die Eigenschaften eines Teiles genommen und vorschnell auf das Ganze übertragen.
A hat die Eigenschaft X. B besteht aus A. Also hat B auch die Eigenschaft X.
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Michael Hohner
am 26. März 2013, 07:49:55 Uhr:
Das Argument der schiefen Ebene (Slippery Slope) scheint momentan Hochkonjunktur zu haben. Bei der aktuellen Diskussion um die Homoehe hört man nicht selten folgendes Argument:
Wenn Schwule heiraten dürfen, dann müssen wir auch Leute ihre Haustiere heiraten lassen, oder ihr Auto, und dann bricht die Gesellschaft zusammen.
Oder allgemeiner:
Wenn A, dann auch automatisch B, und dann C, und dann D, usw., und dann sind wir da, wo wir gar nicht hinwollen.
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Michael Hohner
am 15. Februar 2013, 07:41:24 Uhr:
Schon wieder ein Fehlschluss mit einem lateinischen Namen! Das deutet darauf hin, dass auch dieser Fehlschluss nichts neues in der Welt ist. „Tu quoque” bedeutet „auch Du”. Hier wird ein Argument als falsch bezeichnet, weil der Argumentierende sich nicht an eine Norm hält, die man aus dem Argument ableiten kann. Das lässt sich anschaulicher mit einem Beispiel darstellen:
Rauchen kann doch nicht schädlich sein, wie die meisten Ärzte behaupten. Schließlich gibt es auch viele Ärzte, die selbst rauchen.
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Michael Hohner
am 12. Februar 2013, 08:02:37 Uhr:
„Cui bono?” ist Latein für „Wem nützt es?”. In der Kriminalistik wird beispielsweise bei der Täterermittlung die Frage gestellt, wem eine Tat einen Vorteil bringt, wer einen Nutzen daraus zieht. Diese Person hätte dann ein Motiv, die Tat zu begehen, und sie könnte deshalb als Täter in Betracht kommen. Die berechtigte Frage nach dem Nutzziehern wird zum Fehlschluss, wenn das das einzige Kriterium bleibt, um auf eine Person als Verursacher zu schließen.
Besonders bei Verschwörungstheoretikern ist der Cui-bono-Fehlschluss weit verbreitet.