RatioBlog
12.
Februar
2013

Fehlschluss #27: Der Cui-bono-Fehlschluss

Geschrieben von Michael Hohner am 12. Februar 2013, 08:02:37 Uhr:

„Cui bono?” ist Latein für „Wem nützt es?”. In der Kriminalistik wird beispielsweise bei der Täterermittlung die Frage gestellt, wem eine Tat einen Vorteil bringt, wer einen Nutzen daraus zieht. Diese Person hätte dann ein Motiv, die Tat zu begehen, und sie könnte deshalb als Täter in Betracht kommen. Die berechtigte Frage nach dem Nutzziehern wird zum Fehlschluss, wenn das das einzige Kriterium bleibt, um auf eine Person als Verursacher zu schließen.

Besonders bei Verschwörungstheoretikern ist der Cui-bono-Fehlschluss weit verbreitet. Immer wenn ein besonderes Ereignis die Weltnachrichten beherrscht, dann werden die Nutznießer dieses Ereignisses als die wahren Täter ausgemacht, die im Hintergrund die Fäden ziehen. Dies ist ein voreiliger und damit falscher Umkehrschluss. Bei jeder Art von Ereignissen, Veränderungen und Umwälzungen gibt es immer Gewinner und Verlierer. Wenn aus A immer B folgt, dann folgt aus B noch lange nicht immer A.

Es ist durchaus möglich, dass die Gewinner auch die Verursacher sind, aber oft genug sind sie nur Gewinner aus Zufall. Sie haben bereits vorher auf Entwicklungen gesetzt, die durch andere in Gang gesetzt wurden, oder sie sind schnell genug auf einen Zug aufgesprungen, der bereits angefahren ist. Wie in der Kriminalistik braucht man schon stichhaltigere Indizien, um einen Nutznießer auch als Verursacher dingfest machen zu können.

Beispiele

Die Rüstungsindustrie der USA hat von 9/11 profitiert, die haben bestimmt die Anschläge auch inszeniert.
Die Pharmaindustrie hat bestimmt HIV selbst entwickelt, um an der teuren Behandlung zu verdienen.