RatioBlog
25.
Januar
2014

Fehlschluss #31: Pars pro toto

Geschrieben von Michael Hohner am 25. Januar 2014, 09:37:30 Uhr:

Der Fehlschluss Pars pro toto ist ein Spezialfall des Fehlschlusses der falschen Äquivalenz. Hier werden die Eigenschaften eines Teiles genommen und vorschnell auf das Ganze übertragen.

A hat die Eigenschaft X. B besteht aus A. Also hat B auch die Eigenschaft X.

Es ist klar, dass oft einiges, was auf einen Teil zutrifft, auch für das Ganze zutrifft. Das ist aber nicht automatisch immer der Fall, denn der Teil ist immer noch etwas anderes als das Ganze. Ohne weitere Begründungen ist das Argument Pars pro toto ein Fehlschluss.

Beispiel:

Der Zerfall eines radioaktiven Atoms ist nicht vorhersagbar. Radioaktive Materie besteht aus radioaktiven Atomen. Deshalb ist der Zerfall radioaktiver Materie nicht vorhersagbar.

Obwohl der Zerfall einzelner Atome tatsächlich nicht vorhersagbar ist, gilt dies nicht für eine größere Ansammlung dieser Atome. Diese Ansammlung zerfällt vorhersagbar gemäß einer bestimmten Halbwertszeit.

Der Pars-pro-toto-Fehlschluss kommt auch z. B. in einer Version des kosmologischen Gottesbeweises vor:

  1. Jeder Teil des Universums hängt von einem anderen Teil ab.
  2. Wenn jeder Teil des Universums abhängig ist, ist auch das gesamte Universum abhängig.
  3. Deshalb ist die Existenz des Universums abhängig von einem unabhängigen Wesen.

Hier ist der zweite Schritt des Arguments ein Pars-pro-toto-Fehlschluss (und Schritt 3 eine unbegründete Ausnahme).